AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
rügen aktuell. Das Informations-Magazin für die Insel Rügen und die Hansestadt Stralsund

 

Präambel
Ein „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber/Inserent über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (wie bspw. Online-Werbebanner) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder einem Online-Auftritt zum Zwecke der Verbreitung.
Ein „Abschluss“ ist demnach die Vereinbarung über Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (wie bspw. Online-Werbebanner) unter Beachtung der dem Werbungstreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen.
Mit Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste des Verlages an. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

1. Aufträge für Anzeigen, Beilagen oder andere Werbemittel (wie bspw. Online-Werbebanner) müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf die vereinbarte Weise nicht auszuführen ist.
Abbestellungen von Anzeigen, Beilagen oder anderen Werbemitteln (wie bspw. Online-Werbebanner) müssen schriftlich erfolgen und dem Verlag bis spätestens 48 Stunden vor Anzeigenschluss zugegangen sein; andernfalls können sie nicht anerkannt werden.

2. Alle zum Druck oder für die Online-Schaltung vorgelegten Unterlagen müssen rechtzeitig in digitaler bzw. schriftlicher Form per E-Mail, FTP-Server, USB-Stick, auf CD oder DVD (auch Postweg) oder per Fax eingereicht werden. Die Verantwortung für die termin- und qualitätsgerechte Druckvorlage (Text und Grafik entsprechend der technischen Vorgaben des Verlages) liegt allein beim Auftraggeber. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Auftraggeber haftet im Falle fehlerhafter Datenfernübertragung. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die gelieferten Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

3. Nach Redaktions- bzw. Druckunterlagenschluss können keine Aufträge mehr angenommen werden.

4. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

5. Für den Inhalt, die Herkunft und die rechtliche Zulässigkeit der Insertion trägt der Auftraggeber Verantwortung. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Er setzt beim Auftraggeber insbesondere die Inhaberschaft aller erforderlichen Urheberrechte (Texte, Fotos/Abbildungen, Logos) voraus und behält sich vor, Anzeigenaufträge, die gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist, abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags im Falle von Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen von allen Ansprüchen Dritter frei.

6. Die in den Druckvorlagen eingereichte Anschrift, Öffnungszeiten sowie Kontaktdaten (Telefon- und Fax-Nummern sowie E-Mail- und Homepage-Adressen) sind für die Veröffentlichung bindend.

7. Platzierungswünsche können nicht berücksichtigt werden, es sein denn, die Gültigkeit des Anzeigenauftrages ist ausdrücklich im Voraus davon abhängig gemacht worden und die Sonderbelegung in der Auftragsbestätigung des Verlages schriftlich festgehalten. Konkurrenzausschluss kann generell nicht gewährleistet werden.
Der Verlag behält sich eine Veröffentlichung in anderen elektronischen Medien (im Internet, z.B. auf der Magazin-Webseite www.ruegen-aktuell.de) vor. Gelieferte redaktionelle Inhalte (Texte und Fotos) können ebenfalls in den sozialen Netzwerken des rügen aktuells (wie Facebook, Instagram u.ä.) erscheinen.

8. Das Layout ist nach typographischen Gesichtpunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung bestimmter rubrizierter Anzeigen oder anderer Werbemittel gewisse Regeln (Formate, Auflösung der Daten etc.), deren Berücksichtigung sich der Verlag vorbehält, sofern im Voraus keine anderweitigen Absprachen mit dem Inserenten erfolgt sind. Das gestalterische Urheberrecht für durch ihn selbst erstellte Anzeigen liegt beim Verlag.

9. Korrekturabzüge für redaktionelle Beiträge werden dem Inserenten auf Wunsch zugesandt. Verzichtet der Auftraggeber auf die fristgerechte Rückgabe der Korrekturabzüge, gelten diese verbindlich und die Genehmigung zum Druck als erteilt.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der mit seinen Änderungswünschen versehenen Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Die Kosten für erhebliche Korrekturen oder hohe technische Zusatzkosten können vom Verlag gesondert in Rechnung gestellt werden. Es gelten die gültigen amtlichen Rechtschreibregelungen.

10. Dateien und Grafiken aller Art (Texte, Fotos, Reproduktionen, Abbildungen, Anzeigen) werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht der Druckunterlagen endet sechs Monate nach dem erstmaligen Erscheinen der Anzeige.

11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder Veröffentlichung ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung oder fernmündlichen Korrekturen – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag innerhalb von vier Wochen nach Erscheinungstermin bzw. Eingang von Rechnung und Beleg erklärt werden, sonstige, nicht offensichtliche Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährungsfrist (binnen eines Jahres ab Verjährungsbeginn) geltend gemacht werden. Wird die Reklamation anerkannt, richtet sich die Regulierung nach dem kostengünstigsten Aufwand.

12. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Auftraggeber nicht vor der nächsten Schaltung schriftlich auf den Fehler hinweist. Gleiches gilt für Berechnungsfehler. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Beanstandungen innerhalb von acht Tagen schriftlich vorzubringen, andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt, insbesondere auch bei Wiederholungs- und Daueraufträgen.

13. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise angegebene durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres um mindestens 20 Prozent unterschritten wird.
Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

14. Der Anzeigenauftrag beinhaltet den kostenlosen Erhalt einer bestimmten Menge an Freiexemplaren gemäß des Anzeigenaufkommens des Auftraggebers. Dies gilt gleichzeitig als geliefertes Anzeigenbelegexemplar. Bei nicht gewünschten Freiexemplaren wird ein Belegexemplar zusammen mit der Rechnung übersandt.

15. Der Verlag nimmt den Versand mit der gebotenen Sorgfalt vor. Wird die Auslieferung durch Umstände, die der Verlag nicht zu vertreten hat, verzögert, erwachsen dem Auftraggeber daraus keine Ersatzansprüche und kein Recht auf Nichtzahlung. Im Übrigen ist der Verlag in diesen Fällen von der Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadenersatz entbunden.
Der Verlag übernimmt ebenfalls keine Gewähr für den Verlust von Beilagen auf dem Vertriebswege.

16. Die umseitig aufgeführte Preisliste ist Bestandteil des Vertrages. Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Wird die Anzeigen-/Beilagen-Preisliste geändert, so finden die neuen Bedingungen für alle laufenden Abschlüsse nach Inkrafttreten des neuen Tarifs Anwendung, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung mit dem Verlag getroffen wurde. Der Auftraggeber kann allerdings nach erfolgter Änderung erklären, mit den neuen Preisen nicht einverstanden zu sein. Dann wird das Vertragsverhältnis aufgelöst, indem bis zu dessen Beendigung erscheinende Anzeigen noch zum alten Preis abgewickelt werden.

17. Bei Stornierungen oder Nichterfüllung des Auftrages, die der Verlag nicht zu vertreten hat, wird der vom Auftraggeber im Voraus bezahlte Anzeigenpreis rückvergütet, abzüglich eventueller Satzkosten und einer Manipulationsgebühr von 10 Prozent. Weiterhin ist der Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass rückzuvergüten.

18. Der Verlag gewährt Werbeagenturen 15 Prozent AE-Provision. Im Falle von Vergütungen für im Interesse des Verlages von Agenturen erbrachte Leistungen dürfen diese nicht zum Schaden der verlagseigenen Geschäfte verwandt werden. Deswegen ist jede – auch teilweise – Weitergabe der Provision nicht gestattet und führt zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen sowie zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

19. Satz- und Produktionskosten für die Anfertigung bestellter Layouts und Grafiken sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Dies gilt insbesondere bei Abbestellungen vorher vereinbarter Anzeigen. Die Rechte an verlagsseitig gestalteten Anzeigen dieser Art verbleiben beim Verlag.

20. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, erfolgt die Rechnungslegung durch den Verlag direkt nach Veröffentlichung der Anzeige in der aktuellen Ausgabe.
Die in Rechnung gestellten Beträge sind jeweils innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Erfolgt die erste Zahlung nicht fristgerecht, entfällt der Anspruch auf Veröffentlichung. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung – wie z.B. drei Prozent Skonto, doch nur bei zuvor schriftlich erteilter Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) – werden nach der Preisliste gewährt.

21. Zahlt der Auftraggeber eine Anzeige auf die 2. Mahnung – innerhalb der hierin gesetzten Frist – nicht, so ist der Verlag berechtigt, den gesamten Anzeigenabschluss fristlos zu kündigen.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich der Verlag das Recht auf Vorkasse vor. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen oder das Versenden von Beilagen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
Anzeigenverträge aus dem Ausland werden generell nur gegen Vorkasse ausgeführt. Die bei Zahlungen aus dem Ausland anfallenden Bankgebühren gehen sämtlich zu Lasten des Auftraggebers und werden ggf. nachgefordert.

22. Eine Weiterverwendung der über den Verlag (hier Rechteinhaber) erstellten Inserate in anderen Druckerzeugnissen bedarf der schriftlichen Anzeige und ist mit fünf Prozent des Netto-Inseratpreises zu vergüten.

23. Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weist der Verlag darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
Die Datenschutzpraxis unterliegt dabei den allgemeinen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe an außenstehende Dritte findet nicht statt.

24. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art (einschließlich Internet und sozialen Netzwerken) erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

25. Mit dem Erteilen des Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

26. Im Falle höherer Gewalt (Betriebsstörungen: Streiks, Energieausfall, Maschinenbruch, Störungen von Hard- und Software, Verzug von Sublieferanten u.ä.) erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadenersatz. Der Verlag haftet insbesondere nicht für aus diesem Grund unveröffentlichte Anzeigen. Dies ist ebenfalls kein Grund für eine Zahlungsminderung vonseiten des Auftraggebers.

27. Preisänderungen sowie Satz- und Druckfehler sind dem Verlag vorbehalten.

28. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

29. Sollte eine vorangegangene Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

rügendruck gmbh putbus